Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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6. Landwirtschaft
92.059 |
Tierschutz. Übereinkommen
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Protection des animaux.
Conventions |
Botschaft: 24.06.1992 (BBl V, 1003 / FF V, 953)
Ausgangslage
Im Rahmen des Europarates sind im Bereich Tierschutz
insgesamt fünf europäische Übereinkommen erarbeitet worden. Die Schweiz hat bisher zwei
davon ratifiziert. Nun sollen drei weitere Übereinkommen von der Schweiz genehmigt
werden.
Das Übereinkommen vom 10. Mai 1979 über den Schutz von
Schlachttieren umfasst Vorschriften über den Umgang mit den Tieren von der Anlieferung zu
den Schlachtanlagen bis und mit dem Schlachten. Das Übereinkommen vom 18. März 1986 zum
Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere
regelt die Pflege und Unterbringung der Tiere sowie die Durchführung der Tierversuche. Es
regelt namentlich die Anforderungen an Personen, die Tierversuche durchführen, an die
Zucht- und Lieferbetriebe für Versuchstiere sowie an die Versuchstierhaltungen. Das
Übereinkommen vom 13. November 1987 zum Schutz von Heimtieren regelt die Anforderungen an
die Haltung, die Zucht, den Handel und den Erwerb von Heimtieren sowie deren Verwendung
für Werbung, Ausstellungen und Wettkämpfe. Bestimmte chirurgische Eingriffe werden
verboten und das tierschutzgerechte Töten geregelt.
Verhandlungen
SR |
02.12.1992 |
AB 1992, 1114 |
NR |
28.04.1993 |
AB 1993, 780 |
SR |
04.06.1993 |
AB 1993, 382 |
NR |
17.06.1993 |
AB 1993, 1321 |
Im Ständerat gab einzig das Übereinkommen zum
Schutz der Heimtiere zu reden. Die Vorlage wurde aber ohne Änderungen und einstimmig
genehmigt.
Der Nationalrat beschloss mit 61 zu 50 Stimmen, beim
schon im Erstrat diskutierten Übereinkommen zum Kupierverbot des Schwanzes einen
Vorbehalt anzubringen. Als der Ständerat an der vorbehaltlosen Ratifizierung des
Übereinkommens einstimmig festhielt, gab der Nationalrat nach und verzichtete auf seinen
Vorbehalt.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
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