Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

6. Landwirtschaft

92.059 Tierschutz. Übereinkommen
Protection des animaux. Conventions

Botschaft: 24.06.1992 (BBl V, 1003 / FF V, 953)

Ausgangslage

Im Rahmen des Europarates sind im Bereich Tierschutz insgesamt fünf europäische Übereinkommen erarbeitet worden. Die Schweiz hat bisher zwei davon ratifiziert. Nun sollen drei weitere Übereinkommen von der Schweiz genehmigt werden.

Das Übereinkommen vom 10. Mai 1979 über den Schutz von Schlachttieren umfasst Vorschriften über den Umgang mit den Tieren von der Anlieferung zu den Schlachtanlagen bis und mit dem Schlachten. Das Übereinkommen vom 18. März 1986 zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere regelt die Pflege und Unterbringung der Tiere sowie die Durchführung der Tierversuche. Es regelt namentlich die Anforderungen an Personen, die Tierversuche durchführen, an die Zucht- und Lieferbetriebe für Versuchstiere sowie an die Versuchstierhaltungen. Das Übereinkommen vom 13. November 1987 zum Schutz von Heimtieren regelt die Anforderungen an die Haltung, die Zucht, den Handel und den Erwerb von Heimtieren sowie deren Verwendung für Werbung, Ausstellungen und Wettkämpfe. Bestimmte chirurgische Eingriffe werden verboten und das tierschutzgerechte Töten geregelt.

Verhandlungen

SR 02.12.1992 AB 1992, 1114
NR 28.04.1993 AB 1993, 780
SR 04.06.1993 AB 1993, 382
NR 17.06.1993 AB 1993, 1321

Im Ständerat gab einzig das Übereinkommen zum Schutz der Heimtiere zu reden. Die Vorlage wurde aber ohne Änderungen und einstimmig genehmigt.

Der Nationalrat beschloss mit 61 zu 50 Stimmen, beim schon im Erstrat diskutierten Übereinkommen zum Kupierverbot des Schwanzes einen Vorbehalt anzubringen. Als der Ständerat an der vorbehaltlosen Ratifizierung des Übereinkommens einstimmig festhielt, gab der Nationalrat nach und verzichtete auf seinen Vorbehalt.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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